Herkunftssprachlicher Unterricht (HSU)
Der herkunftssprachliche Unterricht (HSU):
- ist ein Wahlunterricht und damit freiwillig,
- ist für Schülerinnen und Schüler mit Vorkenntnissen in der Herkunftssprache derJahrgangsstufen 1 bis 10,
- findet an zentralen Standorten statt.
- Die Kurse werden teils vom Land Hessen (H), teils von den Herkunftsländern (K)angeboten.
- Die Anmeldefristen und Anmeldewege sind daher verschieden. Sie finden dieInformationen dazu auf den Seiten 3 und 4.
- Das Anmeldeformular (Seite 1) muss in jedem Fall auch in der Schule Ihres Kindesund in der Schule, wo der Unterricht stattfindet, abgegeben werden.
- Die Anmeldung zur Teilnahme am herkunftssprachlichen Unterricht erfolgt einmalund ist dann Pflicht.
- Eine Abmeldung für das nächste Schuljahr ist nur schriftlich (formlos) zumSchuljahresende möglich. Die Schulleitung der Schule Ihres Kindes muss dieAbmeldung unterschreiben und damit bestätigen.
- Die Teilnahme wird im Schulzeugnis vermerkt mit: teilgenommen (tg), mit Erfolgteilgenommen (mEtg) oder mit gutem Erfolg teilgenommen (mgEtg).
- Ziffernoten werden nicht erteilt.
- Bei Kursen in Verantwortung eines Herkunftslandes (K) müssen Eltern immereinen Antrag auf Zeugniseintrag stellen, damit der herkunftssprachliche Unterricht im Zeugnis vermerkt wird. Einen Vordruck finden Sie auf unserer Homepage unter Downloads (rechte Spalte).
Alle weiteren Informationen sowie das Anmeldeformular finden Sie hier: