Schulelternbeirat
Die Eltern einer Klasse wählen aus ihrer Mitte eine Klassenelternbeiratsvorsitzende oder einen Klassenelternbeiratsvorsitzenden und eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter. Diese bilden mit den anderen Klassenelternbeiräten der Schule den Schulelternbeirat, der das Mitbestimmungsrecht der Eltern an der Schule ausübt. Dieser wählt aus seinen Mitgliedern für die Dauer von zwei Jahren eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden sowie eine Stellvertreterin bzw. einen Stellvertreter.
An der Grundschule Königstädten wird der Schulelternbeirat in der Regel drei- bis viermal pro Schuljahr durch die Vorsitzenden einberufen. An den Sitzungen nehmen die Schulleiterin sowie die Stellvertreterin bzw. der Stellvertreter teil. Die Schulleiterin informiert die Eltern über alle wesentlichen Angelegenheiten des Schullebens.
Der Zustimmung des Schulelternbeirates bedürfen unter anderem Entscheidungen zum Schulprogramm, zu Grundsätzen für Hausaufgaben und Klassenarbeiten oder zu Grundsätzen für die Einrichtung und den Umfang freiwilliger Unterrichts- und Betreuungsangebote. Hinzu kommen Anhörungsrechte, Informationsrechte und Initiativrechte. In seiner Arbeit wird der Schulelternbeirat von den Kreis- und Stadtelternbeiräten unterstützt.
Laut §§ 108 ff.des Hessischen Schulgesetzes hat der Schulelternbeirat z.B. folgende Mitbestimmungs- / Anhörungsrechte:
- Schulprogramm
- Ganztagsangebot
- Grundsätze zu Hausaufgaben und Klassenarbeiten
- Grundsätze für Klassenfahrten
- Schulordnung
- Neueinführung von Lehrwerken
Die Vorsitzenden sowie drei weitere Angehörige des Schulelternbeirats können an der Gesamtkonferenz mit beratender Stimme teilnehmen.
Die Vorsitzenden des Schulelternbeirates des Schuljahres 2024/25 sind:
- Frau Stork
- Herr Hackl (Stellvertreter)