Schulelternbeirat
Die Eltern einer Klasse wählen aus ihrer Mitte eine/n Klassenelternbeiratsvorsitzende/n und eine/n Stellvertreter/in. Diese bilden mit den anderen Klassenelternbeiräten der Schule den Schulelternbeirat, der das Mitbestimmungsrecht der Eltern an der Schule ausübt. Dieser wählt aus seinen Mitgliedern für die Dauer von zwei Jahren eine/n Vorsitzende/n sowie eine/n Stellvertreter/in.
An der Grundschule Königstädten wird der Schulelternbeirat in der Regel drei- bis viermal pro Schuljahr durch die Vorsitzenden einberufen. An den Sitzungen nehmen die Schulleiterin sowie die Stellvertreterin teil. Die Schulleiterin informiert die Eltern über alle wesentlichen Angelegenheiten des Schullebens.
Der Zustimmung des Schulelternbeirat bedürfen unter anderem Entscheidungen zum Schulprogramm, zu Grundsätzen für Hausaufgaben und Klassenarbeiten oder zu Grundsätzen für die Einrichtung und den Umfang freiwilliger Unterrichts- und Betreuungsangebote. Hinzu kommen Anhörungsrechte, Informationsrechte und Initiativrechte. In seiner Arbeit wird der Schulelternbeirat von den Kreis- und Stadtelternbeiräten unterstützt.
Laut §§ 108 ff.des Hessischen Schulgesetzes hat der Schulelternbeirat z.B. folgende Mitbestimmungs- / Anhörungsrechte:
- Schulprogramm
- Ganztagsangebot
- Grundsätze zu Hausaufgaben und Klassenarbeiten
- Grundsätze für Klassenfahrten
- Schulordnung
- Neueinführung von Lehrwerke
Die Vorsitzenden sowie drei weitere Angehörige des Schulelternbeirats können an der Gesamtkonferenz mit beratender Stimme teilnehmen.
Die aktuellen Vorsitzenden des Schulelternbeirates bis Ende des Schuljahres 2022/23 sind:
- Herr Bleckmann
- Frau Stork