Notengebung
Bestimmungen für schriftliche Arbeiten in der Grundstufe (Primarstufe)
(Aus: Verordnung zur Ausgestaltung des Schulverhältnisses Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses, vom 19. August 2011)
6. Bestimmungen für schriftliche Arbeiten in der Grundstufe (Primarstufe)
6.1. Die Grundstufe ist als eine pädagogische Einheit aufzufassen, in der die Schülerinnen und Schüler allmählich an schriftliche Arbeiten gewöhnt und mit den Verfahrensweisen und den Methoden bei der Anfertigung schriftlicher Arbeiten vertraut gemacht werden. Hierbei ist zu beachten, dass in besonderem Maße in der Grundstufe der individuellen Förderung der Schülerin oder des Schülers das Schwergewicht zukommt. Die bei den schriftlichen Leistungsnachweisen erbrachten Ergebnisse sollen im Einzel-, Gruppen- oder Klassengespräch mit den Schülerinnen und Schülern erörtert werden. Diese Besprechung soll vor allem der Motivation der Schülerinnen und der Schüler dienen.
a) In der ersten Jahrgangsstufe können Übungsarbeiten mit einer Bearbeitungszeit von höchstens 15 Minuten geschrieben werden.
b) In der zweiten Jahrgangsstufe sollen in den Fächern Deutsch und Mathematik bis zu je vier Klassenarbeiten mit einer Bearbeitungszeit von höchstens 15 Minuten geschrieben werden. Darüber hinaus können Übungsarbeiten mit einer Bearbeitungszeit von höchstens 15 Minuten geschrieben werden.
c) In der dritten Jahrgangsstufe sollen in den Fächern Deutsch und Mathematik Klassenarbeiten mit einer Bearbeitungszeit bis zu 30 Minuten und in diesen Fächern und im Sachunterricht Lernkontrollen mit einer Bearbeitungszeit bis zu 15 Minuten geschrieben werden und zwar nicht mehr als je sechs Klassenarbeiten und nicht mehr als je drei Lernkontrollen.
d) In der vierten Jahrgangsstufe sollen in den Fächern Deutsch und Mathematik nicht mehr als sechs Klassenarbeiten mit einer Bearbeitungszeit bis zur Dauer einer Unterrichtsstunde und in diesen Fächern und im Sachunterricht nicht mehr als je vier Lernkontrollen mit einer Bearbeitungszeit von bis zu 30 Minuten geschrieben werden.
e) In der dritten und vierten Jahrgangsstufe können darüber hinaus zur individuellen Förderung ebenfalls Übungsarbeiten geschrieben werden.
f) Die Klassenarbeiten in den Fächern Deutsch und Mathematik und die Lernkontrollen in Sachunterricht können in einem an dem einzelnen Kind orientierten individuell angepassten Rhythmus geschrieben werden. Sie müssen unter Aufsicht angefertigt werden. Bei individuell angefertigten schriftlichen Leistungsnachweisen ist eine Rückgabe der schriftlichen Arbeit solange nicht möglich, bis alle Kinder der Klasse ihren Leistungsnachweis erbracht haben. Die Schülerinnen und Schüler sollen aber vorab über ihr persönliches Ergebnis informiert werden. Sie können auch gemäß ihres Leistungsstandes weitere Arbeiten erbringen. Auf eine gleichmäßige Verteilung ist zu achten.
Bewertung schriftlicher Leistungsnachweise an der GSKÖ
An der Grundschule Königstädten hat sich das Kollegium 2015 auf ein einheitliches Bewertungsraster für schriftliche Leistungsnachweise geeinigt, um mehr Transparenz und Gerechtigkeit zu schaffen.
Demnach gilt folgende Vorgabe:
100% - 95% | = Note 1 |
94% - 85% | = Note 2 |
84% - 70% | = Note 3 |
69% - 50% | = Note 4 |
49% - 25% | = Note 5 |
24% - 0% | = Note 6 |
Bewertung des Arbeits- und Sozialverhalten
Die Kriterien für die Bewertung des Arbeits- und Sozialverhalten sind folgende:
Sozialverhalten
Sozialer Umgang
Verhalten bei Streit und Auseinandersetzungen
Regelverhalten
Arbeitsverhalten
Mitarbeit im Unterricht
Arbeitverhalten in der Gruppe
Arbeitsverhalten im schriftlichen Bereich
Ausdauer und Konzentrationsfähigkeit bei Einzelarbeit
Selbstständigkeit bei Einzelarbeit
Arbeitshaltung und –ausführung
Durchführung der Hausaufgaben
Umgang mit Arbeitsmaterialien
Notengewichtung
„In der Grundschule liegt der Schwerpunkt der Leistungsbewertung im mündlichen Bereich; die schriftlichen Arbeiten … sollen in angemessenem Umfang bei der Leistungsbewertung einbezogen werden.“ (VOGSV §32
Laut Beschluss der Gesamtkonferenz vom 05.03.2014 setzen sich die Zeugnisnoten in den einzelnen Fächern (auf Grundlage der Abstimmungen der einzelnen Fachbereiche) wie folgt zusammen:
Deutsch / Mathe / Sachunterricht | 60% mündlich, 40% schriftlich |
Englisch | 80% mündliche Mitarbeit, 10% Heftführung, 10% Präsentation |
Religion / Ethik | 100% mündlich / praktisch: Die Zusammensetzung bleibt dem FL überlassen Heft/Ordner (Heftführung, Gestaltung, Vollständigkeit, Qualität/Kreativität) mündliche Mitarbeit (Qualität/Quantität), Präsentationen/Plakatgestaltungen/Rollenspiele, Zusammenarbeit, wertschätzender Umgang miteinander, freiwillige Zusatzleistungen (mitgebrachtes Anschauungsmaterial, Vortrag zum Thema…) |
Sport | Leistungsfähigkeit: 40%, Leistungsbereitschaft: 30%,Fairness: 20%, Spielverständnis/Regelkunde: 10% |
Kunst | ca. 80% Praxis (praktische Arbeiten / Textiles Gestalten /Werken, Bilder, Projekte etc.),ca. 20% mündliche Mitarbeit (Bildbesprechungen, Reflexionsphasen, Vorträge/Referate, Kriterien gemeinsam erstellen etc.) In beiden Aspekten enthalten: Anstrengungsbereitschaft, Materialbeschaffung, Materialsorgfalt, Offenheit für Anregungen |
Musik | 80% Praxis/mündliche Mitarbeit (Instrumentenkunde, Rhythmusgefühl, Gesangsleistung, Vorträge, Mitarbeit,Leistungsnachweise);10% Hausaufgaben (Lied lernen, AB`s beenden, Infos suchen/ermitteln)10% Ordner (Sauberkeit, Ordnung, Vollständigkeit, Kreativität) |
Benotung Diktate
Fehlerbewertung
Allgemein
- Ein Wort darf maximal als ein Fehler gewertet werden, auch wenn es mehrere Fehler enthält.
- Kommt ein Wort im Text mehrfach vor und wird jedes Mal auf die gleiche Weise falsch geschrieben (z.B. unt statt und), so zählt dies nur einmal als Fehler (Wiederholungsfehler).
- Schreibt das Kind das gleiche Wort auf verschiedene Weisen falsch (unnd, unnt, uhnt, etc.), dann ist es jedes Mal ein neuer Fehler.
0,5 Fehler
- fehlende Punkte oder Striche bei folgenden Buchstaben: i, ä, ö, ü, t, f
- falsche Worttrennung am Ende der Zeile (erst ab 2. Klasse, 2. Halbjahr)
1 Fehler
- fehlende Buchstaben oder Wörter
- zusätzliche/doppelte Wörter
- zusätzliche/unkenntliche Buchstaben
- vergessene Satzzeichen, Zeichen der wörtlichen Rede, Absätze etc. (Diese müssen mitdiktiert werden.)
- zusammengesetzte Nomen werden getrennt geschrieben
- Groß-/Kleinschreibung (auch am Anfang des Satzes)
Jokerwort
- optional für 3. und 4. Jahrgang
- SuS dürfen ein Wort im Diktat markieren, bei dessen Schreibweise sie sich nicht sicher sind
- sollte das Wort tatsächlich falsch geschrieben sein, wird es nicht als Fehler gewertet
- SuS sollen ihre Diktate nochmal genau kontrollieren und sich Gedanken über die Rechtschreibung machen