Inklusion
Individuelle Förderung / Inklusive Beschulung
An der Grundschule Königstädten wird grundsätzlich jede Schülerin und jeder Schüler nach ihren bzw. seinen Lernvoraussetzungen, Fähigkeiten und Fertigkeit beschult und entsprechend dem aktuellen Lernstand individuell gefördert und gefordert. Laut Hessischem Schulgesetz ist „die Förderung der einzelnen Schülerin und des einzelnen Schülers Prinzip der gesamten schulischen Arbeit. Jedes Kind soll mit anderen Kindern zusammen gefördert werden. Die individuelle Förderung ist in den Gesamtzusammenhang schulischer Lernförderung zu stellen.“ (VOSB) Diese individuelle Förderung und Forderung ist besonders deutlich sichtbar in unserer Lernzeit, in der alle Klassen mit Hilfe eines dreifach differenzierten Lernplans (Wochenplans) in den Fächern Deutsch und Mathematik arbeiten. (siehe „Lernzeit“)
Sollten im Laufe der Grundschullaufbahn außergewöhnliche, besondere Schwierigkeiten auftreten, werden vorbeugende Maßnahmen getroffen und in einer individuellen Förderplanung dargelegt, um die Schülerin oder den Schüler in ihrer bzw. seiner weiteren emotionalen und geistigen Entwicklung bestmöglich zu unterstützen. Die individuelle Förderung und Forderung geschieht mit Hilfe binnendifferenzierten Unterrichts, umfassender Beratung und Information der Eltern, gezielter Fördermaßnahmen in Kleingruppen, entsprechender Förderpläne, ggf. kompetenter Unterstützung durch zugewiesene Förderschullehrkräfte, um durch vorbeugende Maßnahmen größere Schwierigkeiten für die jeweilige Schülerin oder den jeweiligen Schüler zu vermeiden, sowie enger Kooperation mit außerschulischen Einrichtungen (Kindertagesstätten, Frühförderstellen, Kinder- und Jugendhilfe, etc.).
Sollten all diese vorbeugenden Maßnahmen letztendlich jedoch nicht den erhofften Erfolg zeigen, wird aufgrund einer sonderpädagogischen Stellungnahme des für die Grundschule Königstädten zuständigen Beratungs- und Förderzentrums an der Borngrabenschule in Rüsselsheim ein Förderausschuss einberufen, dem die Eltern, die beteiligten Lehrkräfte, die Schulleiterin und weitere involvierte Experten aus dem Umfeld des Kindes angehören. Dieses Gremium wird sich – möglicherweise auch unter Einbeziehung weiterer schulärztlicher bzw. schulpsychologischer Gutachten – intensiv mit der Situation der Schülerin oder des Schülers beschäftigen und gemeinsam beraten, ob und wie eine Beschulung an der Grundschule Königstädten weiterhin möglich ist.
Die Grundschule Königstädten versucht, möglichst alle Schülerinnen oder Schüler mit und ohne Handicaps aufzunehmen und gemeinsam zu beschulen! Allerdings ist diese inklusive Beschulung abhängig von räumlichen und sächlichen Voraussetzungen, personeller Ausstattung und pädagogischen Möglichkeiten. Sollten diese nicht gegeben sein, muss für das betroffene Kind notfalls eine sinnvolle und angemessene Beschulung an einem anderen Ort gefunden werden.
Mit der Beschulung von Kindern mit Handicap hat die Grundschule Königstädten eine langjährige Erfahrung. So wurden schon seit dem Schuljahr 1982/83 (zunächst in einem Schulversuch mit der Helen-Keller-Schule in Rüsselsheim) Schülerinnen und Schüler mit festgestelltem sonderpädagogischem Förderbedarf (also einem Handicap in den Bereichen Lernhilfe, Sprache, emotionale und soziale Entwicklung oder geistige Entwicklung) im sogenannten Gemeinsamen Unterricht gemeinsam mit allen anderen Schülerinnen und Schülern beschult und so zu einem bestmöglichen Übergang in eine weiterführende Schule geführt. Im Schuljahr 2012/13 lief der letzte Jahrgang mit GU-Schülern aus, da der Gemeinsame Unterricht durch die Inklusive Beschulung (s.o.) ersetzt wurde.