Wir testen uns

Zum Schulstart nach den Osterferien am 19.04. ist der Nachweis eines negativen Testergebnisses Voraussetzung für die Teilnahme am Präsenzunterricht und der Notbetreuung. Dies gilt selbstverständlich nicht nur für Schülerinnen und Schüler, sondern auch für alle Lehrkräfte und alle weiteren Personen, die Kontakt mit Schülerinnen und Schülern haben. Sie können selbst entscheiden, ob Ihr Kind in der Schule einen Selbsttest macht oder einen sogenannten Bürgertest an einer der Teststellen außerhalb der Schule – allerdings sollten Sie vorher klären, ob an Ihrer Teststelle auch Kinder unter 10 Jahren getestet werden können. Beide Angebote sind kostenfrei. Ein zuhause durchgeführter Selbsttest reicht allerdings als Nachweis nicht aus.

In Hessen erfolgt die Durchführung in der Schule mit Antigen-Selbsttest des Unternehmens Roche.
Genaue Informationen zum Selbsttest inklusive Erklär- bzw. Informationsvideos zur Durchführung erhalten Sie auf der Homepage von Roche.

Die Lehrkräfte der jeweiligen Klasse werden die Schülerinnen und Schüler bei der Testdurchführung begleiten. Diese sieht wie folgt aus:

1. Hände waschen

2. Kügelchen überprüfen

3. Nasenabstrich (etwa 2cm tief in der Nase ohne Druck auszuüben)

4. Röhrchen öffnen

5. vermischen

6. Tupfer ausdrücken

7. Tupfer entsorgen

8. Röhrchen verschließen

9. 4 Tropfen auf die Testkassette

10. Röhrchen entsorgen

11. 15 Minuten warten

12. Ergebnis ablesen

13. Testkassette entsorgen

14. Hände waschen

Torben erklärt den Coronatest (kindgerecht)

Dr. Kasperls Coronatest-Anleitung