Organisation Freistunde

Aus aktuellem Anlass weise ich Sie noch einmal ausdrücklich darauf hin, dass zwischen zwei Unterrichtsstunden das Schulgelände von den Schülerinnen und Schülern selbstverständlich nicht verlassen werden darf! Diese Regelung gilt insbesondere auch für die seit Sommer durch unser Ganztagsangebot entstandene „Mittagspause“ zwischen der 6. und 7. Unterrichtsstunde. Das Schulgelände verlassen darf nur derjenige, der komplett Unterrichtsschluss hat! Diese Regel ist übrigens auch Teil unserer Schulordnung.

Sollte Ihr Kind aus organisatorischen Gründen einmal eine Freistunde haben, muss es in der Regel nach Hause gehen! Falls sich der Nachhauseweg wegen der Entfernung nicht lohnt, teilen Sie Ihrer Klassenlehrkraft bitte schriftlich mit, dass Ihr Kind an diesen Tagen in der Schule bleiben soll. Es wird dann von den Ganztagsbetreuungskräften beaufsichtigt, bis der Unterricht (Hausaufgabenhilfe, Förderunterricht oder AG) wiederbeginnt.

Mit freundlichen Grüßen

K. Becker

– Schulleiterin –