Anträge auf Urlaub in Verbindung mit Ferien

Sehr geehrte Eltern,

da im vergangenen Schuljahr die Anträge auf vorzeitige Beurlaubung von Schülerinnen und Schülern vor den Ferien bzw. eine Verlängerung im Anschluss an Ferien übermäßig angestiegen sind, weise ich Sie mit diesem Schreiben auf die aktuelle hessische Rechtslage hin:

  • Ihre Kinder unterliegen der Schulpflicht, d.h. dass sie zur regelmäßigen Teilnahme am Unterricht verpflichtet sind!
  • Nur bei ganz besonderen, nachweisbaren Gründen (z.B. familiäre Gründe wie Todesfälle in der direkten Familie oder Teilnahme an wichtigen überregionalen Sportwettkämpfen ( Zugehörigkeit zu einer Hessenauswahl etc.)) darf ich eine Beurlaubung genehmigen!
  • Gründe, die mit der einfacheren oder kostengünstigeren Urlaubsplanung zu tun haben, darf ich nicht akzeptieren!
  • Alle Anträge in Verbindung mit Ferien bzw. ansonsten ab 3 Tagen müssen generell spätestens 3 Wochen vor dem beabsichtigten Tag bei mir eingereicht werden!.

Die Einhaltung dieser Vorgaben ist notwendig, um zum einen für alle Eltern gleichberechtigt und transparent sowie gesetzeskonform zu entscheiden sowie zum anderen der Antragsflut, d.h. der zunehmenden Umgehung der Schulpflicht, Einhalt zu gebieten.

Da unter den oben genannten Umständen nur in wenigen Ausnahmefällen eine Beurlaubung ausgesprochen werden kann, sollten Sie vor einer Antragszustimmung keine Verpflichtungen eingehen.

Zudem weise ich Sie daraufhin, dass ein Fernbleiben vom Unterricht trotz Antragsablehnung die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens beim Staatlichen Schulamt zur Folge hat. Für unerlaubtes Fehlen um die Sommerferien herum wird sodann ein Bußgeld von 140,- Euro pro Tag erhoben.

Ich hoffe auf Ihr Verständnis für mein striktes Vorgehen.

Mit freundlichen Grüßen

K. Becker

– Schulleiterin –